VL-Sparen vernachlässigt
Mehr als 1,6 Mrd. Euro pro Jahr könnten Arbeitnehmer zusätzlich in die Altersvorsorge investieren, ohne das Geld selbst aufbringen zu müssen. Das 5. Vermögensbildungsgesetz von 1990 regelt die vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Vermögenswirksame Leistung kann beim Arbeitgeber beantragt werden. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag kann die vermögenswirksame Leistung bis zu 400 Euro im